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Infokanal des Bundesministeriums für Gesundheit
@corona_infokanal_bmg
30.01.2026 19:36
�� Mehr Spendeoptionen durch Überkreuz-Lebendnierenspende

�� Der Bedarf an Spenderorganen in Deutschland ist nicht gedeckt – besonders bei Spendernieren. Aktuelle Regelung schreibt „besonderes Näheverhältnis“ zwischen Spenderpaaren vor

❎ Änderung des Transplantationsgesetzes soll „Überkreuz-Lebendnierenspende“ möglich machen. Für inkompatible Paare (z. B. durch Unverträglichkeit der Blutgruppen) könnte dann ein jeweils passendes Spenderpaar gefunden werden.

��️ Nina Warken: „Organspende schenkt Lebenszeit, die Möglichkeit der Überkreuz-Lebendnierenspende ist dazu ein weiterer wichtiger Schritt!“

�� https://youtu.be/cKMpZ_2INXA
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Überkreuz-Lebendnierenspende
„Dieses Gesetz wird Leben retten! Der Bedarf an Spenderorganen ist in Deutschland nicht gedeckt. Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen künftig eine lebensrettende Nierentransplantation erhalten werden“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Die Lebendorganspende ist bislang auf Angehörige bzw. Personen mit besonderer Nähe beschränkt (z. B. Eltern oder Partner). Das Problem: Oft ist eine Spende innerhalb dieses Näheverhältnisses nicht möglich, weil das Spenderpaar wegen Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit inkompatibel ist. Dieses Gesetz soll daher mit der Überkreuzspende mehr Spendeoptionen schaffen. Heißt: Wenn ein Spenderpaar inkompatibel ist, dann kann aus dem Kreis anderer inkompatibler Paare eine jeweils passende Paarung ermittelt werden – also „über Kreuz“. Abschließend betonte Warken: „Dieser Gesetzentwurf schützt Spenderinnen und Spender und sorgt gleichzeitig dafür, Spendebereitschaft nicht in einer Sackgasse enden zu lassen. Denn: Organspende schenkt Lebenszeit“.
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