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19.12.2025 16:21
ℹ Bundestag berät Änderungen zum Medizinal-Cannabisgesetz

⬆️ Fehlentwicklung korrigieren: Anstieg der Importe von Cannabisblüten im vergangenen Jahr um 400 %

�� Maßnahmen: Medizinalcannabis künftig nur nach persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und nur nach Beratung in Apotheke vor Ort erhältlich. Botendienste bleiben zulässig.

��️ Nina Warken: „Wir wollen das Gesetz auf seinen ursprünglichen Kerngedanken zurückführen: Wirksame Hilfe für schwerkranke Menschen – daran ändert sich überhaupt nichts!“

�� Die ganze Rede: https://youtu.be/GU7FtxfipBw
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
„Wir wollen das Gesetz auf seinen ursprünglichen Kerngedanken zurückführen: Wirksame Hilfe für schwerkranke Menschen – daran ändert sich überhaupt nichts“, sagte Nina Warken während der 1. Lesung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes im Bundestag. Im ersten Halbjahr 2025 sind die Importe von Cannabisblüten um 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. „Wir wollen die Fehlentwicklungen und den Missbrauch abstellen, die seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes eingetreten sind“, so Warken weiter. Der Entwurf sieht daher vor: 1⃣ Medizinalcannabis soll künftig nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden können. 2⃣ Bei Folgeverschreibungen ist innerhalb von vier Quartalen mindestens ein persönlicher Kontakt zur Ärztin oder zum Arzt nötig. 3⃣ Medizinal-Cannabis soll nur noch nach persönlicher Beratung in der Apotheke vor Ort erhältlich sein. 4⃣ Botendienste bleiben weiterhin zulässig. So wird die Versorgung schwerkranker Patientinnen und Patienten in jedem Fall sichergestellt.
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