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Infokanal des Bundesministeriums für Gesundheit
@corona_infokanal_bmg
17.12.2025 18:49
⚖️ Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Apotheken-Reform

ℹ️ Regelungen sind u. a.:

1⃣ Weniger Bürokratie durch flexiblere Medikamentenabgabe

2⃣ Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern zur Beratung, Durchführung von Infektions-Tests oder zum Impfen besser nutzen

3⃣ Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept unter bestimmten Voraussetzungen möglich

�� https://youtu.be/4Nn172TlH3g
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Apothekenreform
„Apotheken sind eine tragende Säule der Arzneimittelversorgung und elementarer Teil unserer gesundheitlichen Daseinsvorsorge“, so Nina Warken am Mittwoch nach dem Kabinettsbeschluss zur Apothekenreform. Eine Auswahl der geplanten Maßnahmen: Künftig sollen Apotheken in Fällen, in denen ein verordnetes Arzneimittel nicht vorhanden ist, einfacher ein wirkstoffgleiches vorrätiges Medikament abgeben dürfen. Warken: „So kann die Versorgung der Patientinnen und Patienten direkt sichergestellt werden.“ Außerdem wolle man bereits vorhandene Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern noch besser nutzen, sagte die Ministerin. Z. B. zur Beratung bei Risikofaktoren von Diabetes, zur Durchführung von Schnelltests bei Infektionskrankheiten oder auch zum Impfen gegen Tetanus oder FSME. „Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente ohne Vorliegen eines Rezeptes abgeben können“, sagte Nina Warken. So z. B., wenn bei einer bestehenden Langzeitmedikation die lückenlose Einnahme von Medikamenten nicht anders gesichert werden könne. Die Bundesgesundheitsministerin betonte abschließend: „Die breitere Einbindung von Apothekerinnen und Apothekern in die Versorgung ist ein weiterer Baustein, die Gesundheitsversorgung auf mehrere Schultern zu verteilen und somit zukunftsfest zu machen, die Prävention zu stärken und damit Folgebehandlungen und Kosten zu vermeiden.“
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