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Infokanal des Bundesministeriums für Gesundheit
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10.10.2025 15:38
��️ Klare Regeln und Schutz vor Lachgas und K.O.-Tropfen

�� Bundestag berät geplante Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes.

��️ Bundesgesundheitsministerin Warken: „Lachgas ist kein Partyspaß und K.O.-Tropfen sind kein Randphänomen.“

❌ Lachgas: Besitz und Erwerb durch Minderjährige werden verboten.

❌ Umgang mit Bestandteilen von K.O.-Tropfen (GBL und BDO) wird verboten.

�� https://youtu.be/Ga-x86xToG4?si=VUYnRetp3QxUj1mM
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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur geplanten Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
„Wir können hier nicht länger zusehen: 1. Lachgas ist kein harmloser Partyspaß und 2. K.O.-Tropfen sind kein Randphänomen. Wir sind den jungen Menschen in unserem Land klare Regeln und Schutz schuldig“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur geplanten Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes. 1. Lachgas kann schwere Folgen haben: Von Erfrierungen an Lippen und Lunge über Lähmungserscheinungen bis hin zu dauerhaften Schäden. „Viele unterschätzen die Gefahr“, so Warken. Deshalb sind folgende Regelungen geplant: - Erwerb und Besitz von Lachgas werden für Minderjährige verboten. - Der Verkauf über Online-Plattformen und Automaten wird untersagt. - Medizinische und gewerbliche Nutzung bleiben erlaubt. 2. Zur Gefahr von K.O.-Tropfen sagte die Bundesgesundheitsministerin: „Menschen werden willenlos gemacht, Hintergründe sind häufig sexueller Missbrauch oder Raub. Meist sind junge Frauen von diesen heimtückischen und grausamen Taten betroffen.“ Deshalb sind folgende Regelungen geplant: - Die Nutzung wesentlicher Bestandteile von K.O.-Tropfen (GBL und BDO) wird verboten. - Die industrielle und gewerbliche Nutzung bleibt mit Einschränkungen erlaubt.
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