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06.03.2026 17:01
❗️ Bundestag beschließt Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform

�� Nina Warken: „Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern und sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen, dafür schaffen wir jetzt die Rahmenbedingungen.“

�� Der Bund stellt den Ländern dafür in den kommenden Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtig dabei: Die Mittel aus dem Transformationsfonds sind nur für die Kliniken, die ihre Strukturen auch anpassen.

��️ „Mit dem Gesetz gehen wir einen großen Schritt bei der notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft“, so Nina Warken.

Mehr dazu im Video: https://youtu.be/qQZhs6HJnAM
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Bundestag beschließt Anpassungsgesetz der Krankenhausreform
„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern und sie wird sich verändern. Der Transformationsprozess hat längst begonnen, dafür schaffen wir jetzt die Rahmenbedingungen“, so Nina Warken bei der 2./3. Lesung zum Anpassungsgesetz der Krankenhausreform im Bundestag. Viele Krankenhäuser arbeiten heute mit Defiziten und belasten die kommunalen Haushalte stark – das könne auf Dauer nicht funktionieren, so die Bundesgesundheitsministerin. „Gleichzeitig müssen die Menschen sich auf eine flächendeckende Grund- und Notfallversorgung verlassen können, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.“ Der Bund stellt den Ländern dafür in den kommenden Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Verfügung. Wichtig dabei: Die Mittel aus dem Transformationsfonds sind nur für die Kliniken, die ihre Strukturen auch anpassen. Zur Notwendigkeit des Anpassungsgesetzes sagte Warken: „Zu viele Regelungen der Krankenhausreform waren bislang vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar. Ein Beispiel: Durch zu starre Vorgaben bei Fallzahlen hätten mancherorts zertifizierte Krebszentren möglicherweise Schwierigkeiten bekommen.“ Der Gemeinsame Bundesausschuss erhalte nun die Möglichkeit, Fallzahlvorgaben anzupassen, wenn die Versorgung in einer Region gefährdet ist. Die Grundprinzipien der Krankenhausreform bleiben dabei erhalten: „Wenn Kliniken künftig Leistungen erbringen wollen, müssen sie das nötige Fachpersonal, die notwendige Erfahrung und die erforderliche Ausstattung vorhalten.“
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