Ja und NEIN! Schauen wir die Fakten an:
Persönliche Ausrüstung
https://perma.cc/7LEW-BW7M
Die Angehörigen der Armee sind mit dem Sturmgewehr 90 (Stgw 90) oder der Pistole 75 (Pist 75) ausgerüstet. Die Dienstwaffe wird zuhause aufbewahrt. Die Armeeangehörigen sind für die sichere Aufbewahrung (Trennung von Munition, Verschluss und Waffe) verantwortlich.
Der Verlust der Waffe ist unverzüglich der Polizei zu melden. Aufgrund des entsprechenden Polizeirapports erhalten Sie bei uns eine Ersatzwaffe (DB zwingend mitnehmen).
Verbotene Waffen: Halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin (ab dem 15. August 2019)
https://perma.cc/57CX-J34P
Für das Tragen der Waffe (insbesondere Ordonnanzpistole) an öffentlich zugänglichen Orten benötigen Sie eine Waffentragbewilligung
https://perma.cc/VHL5-NJL8
Wie viele Waffen besitzen die Schweizer? 90 Prozent der Soldaten, die ihre Dienstpflicht im Laufe des Jahres erfüllt hatten, nahmen ihre Dienstwaffen nicht mit nach Hause
https://perma.cc/CWQ4-KYR8
Waffengesetz
https://perma.cc/LZX2-B2ZB https://perma.cc/PE6B-692T https://perma.cc/53MS-539C https://perma.cc/LNA7-7QGH
Militärgesetz: Waffen einzusetzen:
1.
in Notwehr und im Notstand,
2.
als letztes Mittel zur Erfüllung eines Schutz- oder Bewachungsauftrags, soweit die zu schützenden Rechtsgüter es rechtfertigen.
https://perma.cc/YG3C-CV4A
Für verbotene Waffen gibt es grundsätzlich keine
Waffentragbewilligungen.
1 Schlagring 2 Elektroschocker 3 Schmetterlingsmesser
4 Nunchaku 5 Schlagrute 6 Seriefeuerwaffe
https://perma.cc/U5KK-FJL9
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